Unternehmensnachfolge

Häufig sind die Kinder des Erblassers noch jung, wenn wir mit der Konzeption einer Liquiditätsvorsorge für den Erbfall beginnen. Zu diesem Zeitpunkt ist oft noch nicht klar, wer die Unternehmernachfolge antreten wird. Sobald diese Entscheidung getroffen ist, kann die Konzeption auf die Nachfolger übertragen werden, so dass sie im Erbfall über das Kapital verfügen, um die Geschwister abzufinden (Pflichtteil) und die Erbschaftssteuer zu begleichen.


Unsere Konzeption folgt sozusagen den sich verändernden Lebensumständen des Unternehmers. Hadenfeldt unterstützt damit auch die nächste Generation bei der Gestaltung. Ein Beispiel:

Ein Kfz-Zulieferer aus Schwaben hat drei Kinder: 9, 11 und 13 Jahre alt. Die prozentuale Höhe der Pflichtteilsansprüche, die ja heute schon bekannt ist, wird für die jeweiligen Kinder in der Konzeption berücksichtigt. Der überschießende Teil verbleibt beim Vater. Stellt sich dann heraus, wer von den drei Kindern die Unternehmensnachfolge antritt, können ihm oder ihr die notwendigen liquiden Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dadurch steht im Erbfall das nötige Kapital bereit, um die Geschwister auszuzahlen. Der Unternehmer bewahrt sich seinen Handlungsspielraum und kann auf die Entwicklungen jederzeit flexibel reagieren.

Unsere Liquiditätssicherung berücksichtigt eine flexible Nachfolgeplanung zu jedem Zeitpunkt. Rufen Sie uns an, um sich über Ihre individuelle Lösung von Hadenfeldt beraten zu lassen.

 

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