Zahlung der Erbschaftssteuer im Erbfall
Durch einen Erbfall wird aufgrund der Erbschaftssteuer ein bedeutender Liquiditätsbedarf ausgelöst. Dieser muss innerhalb kürzester Zeit durch eine Zahlung ans Finanzamt gedeckt sein. Häufig ist das Vermögen allerdings in Immobilien, Maschinen oder anderen Bereichen des Unternehmens fest gebunden. So gerät eine ausgezeichnete Vermögensstruktur, die ja oftmals das Ergebnis eines oder mehrerer Lebenswerke sind, durch den Erbfall in Gefahr.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass im Erbfall außer der Erbschaftssteuer noch weitere Liquiditätserfordernisse wie Zugewinnausgleich, gesellschaftsrechtliche Abfindungen oder Ertragssteuern auftreten. Im Erbfall kommt es in der Regel zu einer Steuersonderprüfung, die häufig Nachzahlungen mit sich bringen und bei der oftmals weitere Liquiditätserfordernisse aufgedeckt werden.
Liquiditätsvorsorge im Erbfall ist der Schwerpunkt von Hadenfeldt. Wir haben Lösungen entwickelt, die dafür sorgen, dass auch für die Erbschaftssteuer genügend liquide Mittel bereitstehen. Möchten Sie mehr über unseren Ansatz zur Liquidität im Erbfall wissen? Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
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